Bundesagentur für Arbeit diffamiert Inge Hannemann
Die Bundesagentur für Arbeit hat am heutigen Tag, 14. Juni 2013, eine Pressemitteilung betreffend meiner Person herausgegeben:
Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Presse Info 035 vom 14.06.2013
Angesichts der anhaltenden öffentlichen Attacken der (inzwischen freigestellten) Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann sieht sich die Bundesagentur für Arbeit gezwungen, Stellung zu nehmen – allein schon zum Schutz der vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch die Äußerungen von Frau Hannemann beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht werden.
Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre. Weder widerspricht die Grundsicherung („Hartz IV“) dem Grundgesetz, noch verletzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter durch ihre tägliche engagierte Arbeit die Würde der Kunden. Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über Sanktionen Geld einzusparen, noch gibt es „tausende von Selbstmorden“ unter Kunden der Grundsicherung. Und in den Jobcentern arbeiten auch keine seelenlosen Maschinen, die nur Zielvorgaben, nicht aber die Menschen im Blick haben. Die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern arbeiten Tag für Tag daran, Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen.
Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen und behauptet dabei auch noch, für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen. Darüber hinaus gefällt sie sich in der Rolle der Märtyrerin, die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und Hansestadt Hamburg) „kaltgestellt“ werden soll.
Dazu drei einfache Feststellungen:
- Frau Hannemann spricht bei ihrer Kampagne gegen die Grundsicherung, die Millionen von Menschen die Existenz sichert, nicht für die Belegschaft der Jobcenter. Im Gegenteil: Sie bringt ihre Kolleginnen und Kollegen in Gefahr, die sich zunehmend Aggressionen von Seiten der Kunden ausgesetzt sehen.
- Frau Hannemann ist keine „Whistleblowerin“, die Missstände aufdeckt, denn die behaupteten Missstände gibt es nicht – sie kann daher auch keine „Hartz IV-Rebellin“ sein.
- Wer in einem Jobcenter arbeitet, hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Es kann nicht sein, dass eine Mitarbeiterin nach Gutdünken handelt und persönliche, politische Vorlieben auslebt.
Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht. Sie sollte nicht ihre Kolleginnen und Kollegen darunter leiden lassen.
—————————————————————————————————————————————————–
Als Betroffene muss ich natürlich reagieren und habe reagiert:
Gegendarstellung – Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 14. Juni 2013
BA-Presseinfo Nr. 35: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Hiermit nehme ich Stellung zur BA-Presseinfo Nr. 35 vom 14. Juni 2013
Behauptung: Mitarbeiter werden durch die Äußerungen Inge Hannemann beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht.
Bei allen Interviews, sei es Print, Radio oder TV oder auch auf dem Blog „altonabloggt“ hat Frau Hannemann sich klar und deutlich dazu geäußert, dass ihr sehr viele empathische, menschliche Kollegen persönlich bekannt seien und sie deren Arbeit unterstütze und schätze. Dabei habe sie alle Funktionen innerhalb der Jobcenter berücksichtigt. Zum Teil habe sie auch erwähnt, dass es ganze Jobcenter in Deutschland gäbe, die menschlich agieren und insbesondere diese herausgestellt.
Somit kann nicht einerseits von einer Herabwürdigung, Beleidung oder gar Gefahr gesprochen werden.
Behauptung: Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über Sanktionen Geld einzusparen.
Frau Hannemann liegen entsprechende schriftliche Unterlagen von Jobcenter-Mitarbeiter vor, die diese Behauptungen verstärken und bestätigen. Neben diesen Unterlagen bestätigen diese Aussagen auch ehemalige Jobcenter Mitarbeiter, welches insbesondere in der Sendung von Stern TV vom 12. Juni 2013 zum Ausdruck kommt. Die Identität dieser Mitarbeiter konnten durch entsprechende Nachweise, wie dem Arbeitsvertrag gesichtet und bestätigt werden.
Behauptung: „Tausende von Selbstmorden“
In keinem Medium hat Frau Hannemann jemals von „Tausenden Selbstmorden“ gesprochen. Im Vorspann „Stern TV“ vom 12. Juni 2013 hat Frau Hannemann wortwörtlich gesagt: „Ich weiß um die vielen Suizide durch Hartz IV (…).
Im Interview vom 14. Juni 2013 bei RTL Punkt 6; Punkt 9 hat Frau Hannemann folgendes wiedergegeben:
Frage Moderator Punkt 6: „Sie sprechen sogar ganz konkret von Toten, Geschädigten und Geschändeten Hartz IV-Beziehern. Gibt es diese Fälle wirklich?“
„Ja, die Fälle gibt es mehr als genug.“ „Es gibt Menschen, die halten den Druck nicht mehr aus, die haben so viele Schikanen erlebt, auch so viel Willkür, dass sie wirklich gesagt haben, ich scheide lieber aus dem Leben aus.“
Frage Moderatorin Punkt 9: „Sie haben ein Schreiben an die Agentur für Arbeit geschrieben. Tote, Geschädigte und geschändete Hartz IV (…) Ist das jetzt wirklich ein echter Fall von dem sie sprechen?“
Frau Hannemann erwiderte wortwörtlich: „Ja, es gibt tausende Fälle solcher. Betreue gerade eine junge Dame, die seit drei Jahren versucht ihren Hauptschulabschluss zu machen. Der wird ihr verwehrt. Mit der Begründung sie habe ein Kind und sei zu dumm. (…)
Diese Aussage von Frau Hannemann bezieht sich somit auf die Gesamtfragestellung der Moderatorin Punkt 9.
Behauptung: Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen und behauptete dabei auch noch, für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen.
Die Insider-Ansichten von Frau Hannemann sind nicht als angeblich zu bezeichnen, da Frau Hannemann seit vielen Jahren in einem Jobcenter als Arbeitsvermittlerin tätig ist. Auch hat Frau Hannemann sich selbst nie als einsame Kämpferin offiziell bezeichnet. Frau Hannemann spricht seit Beginn von einem großen Unterstützerkreis, der aus Parteien, Gewerkschaften, unterschiedlichste Initiativen aus dem arbeitsmarktpolitischen Bereich, Wissenschaftlern und Einzelpersonen besteht. Dieses zeigen u.a. die unterschiedlichsten offenen Solidaritätsbekundungen durch Parteien, Gewerkschaften und Verbänden. Entsprechende Solidaritätsbekundungen und Unterstützerschreiben von bundesweiten Jobcenter-Mitarbeiter, hochrangigen Unterstützer aus Politik und Wissenschaft liegen ebenso vor.
Frau Hannemann hat in keiner Aussage behauptet für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen, sondern die Solidaritätsbekundungen ihrer Kollegen erwähnt.
Behauptung: (…) die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und Hansestadt Hamburg) „kaltgestellt“ werden soll.
Frau Hannemann hat ihren Arbeitgeber, die Freie Hansestadt Hamburg nicht in Verbindung mit der Aussage „kaltgestellt“ erwähnt. Im Interview bei RTL Punkt 6 äußerte sie sich dahingehend, dass sie bewusst mundtot gemacht werden soll und ihr Anwalt von „kaltgestellt“ im Interview spricht. Eine Institution hat Frau Hannemann nicht erwähnt.
Es ist auch für die Bundesagentur für Arbeit zu konstatieren, dass Frau Hannemann vom Recht zur freien Meinungsäußerungen Gebrauch im Sinne des Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG Gebrauch macht. Dabei besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlose gehalten wird (BVerfG, 16. Oktober 1998 – 1 BvR 1685/92 – AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB (…).
Der Begriff „Hartz IV-Rebellin“ stammt nicht von Frau Hannemann selbst. Dieser wurde durch die Medien wiedergegeben und erfunden.
Frau Hannemann hat sich während ihrer Beschäftigung im Jobcenter an Recht und Gesetz gehalten. Die laufende Freistellung bezieht sich im ganzen Umfang auf ihre Äußerungen im Blog: altonabloggt. Die Jobcenter haben ihre überdurchschnittlichen Leistungen in den Beurteilungen anerkannt und bestätigt. Ihr persönliches Engagement für eine Veränderung der Gesetzgebung ist davon unabhängig und ein anzuerkennendes Recht als Staatsbürgerin.
Hamburg, 14. Juni 2013
Inge Hannemann
Jessenstraße 10
22767 Hamburg
Das Hartz-Desaster – Vorwort Inge Hannemann zum Buch von Norbert Wiersbin
Sehr geehrter Herr Wiersbin
Vielen Dank für Ihre Einladung ein Vorwort für Sie schreiben zu dürfen. So ist es mir doch eine Ehre, einige Worte im Kontext des Hartz IV-Desasters und „Auf dem Weg in den Unrechtsstaat“ verlauten zu lassen.
Hartz IV – ein Name, der bereits zu Beginn primär die eigene Wirtschaftlichkeit in Form des prekären Arbeitsmarktes unseres Staates im Fokus hatte. Ein Name, der sich als ein Hohn, wie sich leider zu spät herausstellte, für einen Mann steht, der seine eigene Gier nach Ruhm und Geld nicht im Griff hatte. Allein dieses stellt für mich eine Ohrfeige aller Betroffenen dar. Und das sind nicht nur die Leistungsberechtigten von Hartz IV. Ebenso müssen wir die Noch-Erwerbstätigen, die Rentner, die Erwerbsunfähigen nach dem Grundsicherungsamt und unsere Kinder berücksichtigen. Es besteht keine Garantie mehr, von heute auf morgen nicht auf der anderen Seite des Schreibtisches zu sitzen. Auf der Seite, wo die gewollte Armut ihren Lauf nimmt. Es ist nicht nur die gewollte Armut, die unweigerlich kommen wird. Es ist noch mehr. Beim gezwungenen Platznehmen auf der Seite des Hartz-Systems erwartet uns zunächst die starke Macht der Sanktionen. Eine Keule, die als exekutives Instrument nach dem Sozialgesetzbuch II herum geschleudert wird. Selten ist mir so oft entgegen gekommen, dass ein Paragraph, nämlich der §31 so bekannt ist. Warum es nicht bereits als Unwort des Jahres gekürt wurde, ist mir bis heute ein Rätsel. Die Jobcenter, als Judikative der Bundesagentur für Arbeit betrachten das Entziehen jeglicher Lebensgrundlage, als erzieherische Maßnahmen. Ein Appell, welches als internes Papier an die Mitarbeiter der Jobcenter ausgegeben wurde und damit eine Aufforderung an alle: „Vergesst die Moral, diese gibt es nicht bei uns.“ Führe ich diesen Appell weiter, ist es eine sofortige Entmündigung aller Menschenwürde. Leistungsberechtigte werden ad hoc zu Kindern mit einem gesetzlichen Erziehungsberechtigten degradiert. Nur sind es nicht die liebevollen Eltern, sondern eine Behörde, die sich just Rechte und Mächte klaut, die ihnen nicht zustehen. Eltern haben neben der Aufgabe zu erziehen und Verantwortung zu tragen, Wärme und Liebe zu vermitteln. Eine Behörde, sei es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit oder als letztes Glied der Kette die Jobcenter, haben niemals das Recht sich diesen Schuh anzuziehen. Jedoch haben sie die Pflicht Verantwortung für die Menschen in unserem Land zu übernehmen und zwar unter dem Schutz der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar im Geistes des Grundgesetzes.“
Weitere Machtdemonstrationen sind die Eingliederungsvereinbarungen. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Hartz IV-Bittsteller und den Mitarbeitern im Auftrag der Jobcenter. Dieser muss sogar dann unterschrieben werden, wenn sich ein Mensch zum ersten Mal über die Schwelle der Jobcenter begibt. So ist noch nicht mal der Leistungsantrag bearbeitet, schwebt das Damoklesschwert über diesen Menschen. Eine Idee aus dem Jahr 2006, unter der jetzigen Regierung von CDU und FDP, welche sich „Fortentwicklungsgesetz“ nennt. Das unausgesprochene Ziel war und ist die Eindämmung von Leistungsmissbrauch. Besagt die Eingliederungsvereinbarung und der sofort herauszugebene Vermittlungsvorschlag, dass jeder Antragsteller sein Wohnort nicht verlassen darf. Eine tägliche Erreichbarkeit, auch an den Wochenenden wird unter Zwang bestimmt. Ein Nicht-Gehorchen führt unweigerlich zur Kürzung des Anspruches zum Lebenserhalt bis zur gänzlichen Versagung. Die Jobcenter schauen in die Zukunft, und wissen ohne Bearbeitung eines Hartz IV-Antrages, dass bei Verstoß, nur so die Wirtschaftlichkeit im Bund hergestellt werden kann. Wenn die stagnierenden Umsätze der Unternehmen und die Kaufkraft der verdienenden Bevölkerung das Bruttosozialprodukt schwinden lassen, müssen die Ärmsten und die Schwächsten ran. Mit Gegenwehr ist kaum zu rechnen. Und die Wenigen, die aufbegehren, erhalten umso mehr in Frage zu stellende Vorschläge für den prekären Arbeitsmarkt oder Maßnahmen durch die Jobcenter. Dabei ist es inzwischen bekannt, dass der derzeitige Arbeitsmarkt mitnichten genügend Arbeitsplätze aufweist. Die zementierten Pflichten für die Hilfebedürftigen lassen kein Verhandeln zu. Dieses setzt jedoch ein Vertrag immer voraus und nennt sich zweiseitige Willenserklärung. Der ehemals Erwerbstätige mutiert genau in diesem Moment zu einem Dauererwerbstätigen, der sich rund um die Uhr, inklusive der Wochenenden an seinem Schicksal der Erwerbslosigkeit zu suhlen hat. Ein Schicksal, welches er mit vielen weiteren Millionen Gleichgesinnten teilt und periodisch monatlich in den Medien auftaucht. Die Agenda 2010 formierte ein totales Machtgefälle zwischen Arbeitsvermittlern, Fallmanagern, Leistungssachbearbeitern und Erwerbslosen, das auf beiden Seiten des Schreibtischs zu Dehumanisierungserscheinungen führt und Vertrauen erschwert bis unmöglich macht. Hilfe, die tatsächlich welche ist, wird auch als solche wahrgenommen und bedarf keiner Repression. Hartz IV schafft eine existenzielle Erpressbarkeit bei den Betroffenen und produziert einen Markt des Niedriglohnsektors. Verschwendung und Entwertung menschlicher Ressourcen und Fähigkeiten sind die Folgen. Hochqualifizierte verschwinden in Hilfstätigkeiten. Praktika sind etwas Alltägliches und für Geringqualifizierte findet sich kein Platz mehr. Eine Verschiebung der Werte, des Berufsstands und Erwartungen winden sich in eine immer höher werdende Hürde, die kaum mehr für die Betroffenen zu überspringen ist. Damit einhergehend folgt die Zerschlagung bürgerlicher Lebensentwürfe und die Erzeugung eines mit Schuld- und Schamgefühlen gepaarten Angstklimas. So nehme ich mir die Freiheit und frage: „Wo bleibt unsere Demokratie?“ Und wage mich an die Aussage: „Diese wird derzeit mit Füßen getreten und die Ärmsten der Armen sind die Leidtragenden.“
Die Krise ist noch lange nicht zu Ende, die Verelendungsspirale ebenso nicht. Die Agenda 2020 wird folgen und weitere Verschärfungen mit sich bringen.
Ihnen Herr Wierbin wünsche ich viel Erfolg mit Ihrem Buch und bleiben Sie stark.
Das Buch ist für 14,90 Euro überall im Buchhandel erhältlich
SPD-Niedersachsen forderte ein Sanktionsmoratorium – Wahlgag?
Anmerkung: Dieser Artikel stellt kein SPD-Bashing dar, ich greife nur erneut ein Thema vom April 2013 auf …
Wir erinnern uns … es war der 24. April 2013. Just an diesem Tag forderte die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) gegenüber der Hannoversche Allgemeine (HAZ) ein dringendes Moratorium oder vergleichbare Maßnahmen (Anmerkung Hannemann: Moratorium = Sanktionsmoratorium = Aussetzen der Sanktionen bei Hartz IV).
Auszug HAZ 24. April 2013
„Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) sieht die Zahlen daher mit Sorge – und fordert ein Aussetzen der Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger. „Die neuen Zahlen belegen, wie dringend wir ein Moratorium oder vergleichbare Maßnahmen brauchen“, erklärte Rundt gegenüber der HAZ. Zusammen mit den Grünen habe die SPD in Niedersachsen eine entsprechende Bundesratsinitiative vereinbart. In den wenigsten Fällen gehe es um Leistungsmissbrauch, betonte auch Rundt.“
Auf Facebook erwähnte ich diesen Vorstoß und bat um Solidaritätsbekundungen und mutmachende Schreiben, welche auch versendet wurden.
Ich selbst habe auf meine Mails vom 27. April 2013 an Cornelia Rundt und Landesvorsitzenden Stephan Weil (SPD) bis heute keine Antwort erhalten. Am 8. Mai 2013 hakte ich per Mail nach, ob Hilfe benötigt werde:
Sehr geehrte Frau Rundt, sehr geehrter Herr Weil
Ich beziehe mich auf Ihre Aussage in der Hannoversche Allgemeine vom 24. April 2013 betreffend der Planung einer Bundesratsinitiative für die Aussetzung der Sanktionen (Moratorium) oder ähnlichen Maßnahmen.
Wie weit ist dieser Gedanke mit den Grünen Niedersachsen fortgeschritten? Benötigen Sie Unterstützung betreffend “Motivationsschreiben”, “Mutschreiben” von Betroffenen, Nicht-Betroffenen, Aktivisten usw. oder Textvorlagen für das Moratorium, um diese bei S. Gabriel (SPD) zur Untermauerung Ihrer Forderungen einzureichen?
Gerne helfen mein Unterstützerteam und ich Sie bei der Umsetzung der Bundesratsinitiative.
Freue mich auf eine Rückantwort Ihrerseits.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Inge Hannemann
—————————————————————————————————————————————————–
Demnach hat Norbert Böhlke (CDU) eine mündliche Anfrage an Cornelia Rundt (SPD) gestartet. Besonders ist auf die Antwort auf die Frage 2 und 3 zu achten. Rundt fordert bei der Frage 2 nicht den Wegfall von Sanktionsmöglichkeiten, sondern lediglich deren Überprüfung. Auf die Frage 3, wonach ein Sanktionsmoratorium den Rang der Arbeit entwerte, antwortete sie im Konjunktiv dahingehend, dass ein Moratorium die Verpflichtung zur Aufnahme oder Beibehaltung einer Arbeit, die die eigene Subsitstenz sichert, in keiner Weise in Frage gestellt wird, sofern sich die Landesregierung für ein Moratorium ausspreche.
Schreiben von BSG – Celle 2012 , Bunt – Sozial – Gerecht e. V.
05. Juni 2013 – Stellungnahme des Sozialministeriums zum Sanktionsmoratorium:
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Norbert Böhlke (CDU-Niedersachsen) geantwortet. Presseerklärung Sozialminsterium Seit einigen Tagen liegen mir auch die Antworten auf meine Schreiben an die Landesregierung vor. Ein Normenkontrollverfahren wird weder von der SPD noch von den Grünen angestrebt.
10. Juni 2013 – Antwort der Grünen zur “Normenkontrollfrage”: erhalten von BSG Celle 2012 e.V.
Nach längerer Wartezeit liegt nun eine Antwort der Landtagsfraktion der Grünen vor. In meiner Anfrage ging es mir darum, zu erfahren ob durch die niedersächsische Landesregierung auch ein Normenkontrollverfahren angestrebt wird, um abschließend zu prüfen, ob Sanktionen verfassungsfest sind oder nicht. Hier nun die Antwort der Landtagsfraktion der Grünen:
Sehr geehrter Herr,
auch wenn ernste Zweifel daran bestehen, dass der von der Bundesarbeitsministerin von der Leyen neu berechnete und justierte Regelsatz im Sozialgesetzbuch II den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäben für ein menschenwürdiges Existenzminimum und für bedarfsgerechte Kinderregelsätze entspricht, es derzeit seitens der Landtagsfraktion der Grünen wie auch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht geplant, eine Normenkontrollverfahren gegen die neue Gesetzgebung anzustrengen, dessen Ausgang durchaus als offen bezeichnet werden kann. Wir raten dazu, dass dies von einem oder einer ALG II-EmpfängerIn mit tatkräftiger Unterstützung durch einen Wohlfahrtsverband geschieht.
http://www.projekt-peine.de/index.html
Antwort auf die mündliche Anfrage: Moratorium bei ALG-II-Sanktionen
Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Norbert Böhlke geantwortet.
Der Abgeordnete Norbert Böhlke hatte gefragt:
Moratorium bei ALG-II-Sanktionen als Schritt zu einem bedingungslosen Grundeinkommen?
Nach Angabe der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2012 rund 104 000 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das bedeutet einen Anstieg von 19 % gegenüber 2011 und von 56 % gegenüber 2009.
Gegenüber der HAZ hat Frau Ministerin Rundt laut Meldung vom 24. April 2013 erklärt: „Die neuen Zahlen belegen, wie dringend wir ein Moratorium oder vergleichbare Maßnahmen brauchen.” In den wenigsten Fällen gehe es um Leistungsmissbrauch, betonte Rundt.
Die Regionaldirektion erklärt den Anstieg mit der vergleichsweise guten Lage am niedersächsischen Arbeitsmarkt. „Deshalb können die Jobcenter den Arbeitssuchenden mehr Angebote machen und sie entsprechend intensiver betreuen”, sagt Sonja Kazma, Sprecherin der Regionaldirektion.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen wurden die jeweiligen Sanktionen verhängt?
2. Wie wird nach Auffassung der Landesregierung ohne Sanktionsmöglichkeiten durch die Jobcenter sichergestellt, dass z. B. Beratungstermine oder Fortbildungsveranstaltungen durch Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher auch wahrgenommen werden?
3. Wie bewertet die Landesregierung Aussagen, wonach ein Moratorium bei den Sanktionen den Rang der Arbeit entwerte und vor allem Beziehern kleiner Einkommen nicht zu vermitteln sei?
Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – geregelt im Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) – soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Als Teilhabeleistung unterliegt sie aber auch dem Subsidiaritätsprinzip und setzt voraus, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Das Prinzip des Förderns verlangt dabei, dass die Grundsicherung die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten stärkt und sie bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit sowie bei der Sicherung des Lebensunterhalts unterstützt. Das Prinzip des Forderns erwartet, dass erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.
Kommen Leistungsberechtigte dieser Verantwortung nicht nach, knüpft der Gesetzgeber in den in § 31 SGB II genannten Fällen eine Minderung des Arbeitslosengeldes (Sanktion) an. Hier steht also ein Verstoß gegen eine Eingliederungsvereinbarung oder die Verweigerung einer zumutbaren Arbeits- oder Ausbildungsmaßnahme im Vordergrund. Das Gesetz sieht aber in § 32 SGB II auch in solchen Fällen eine Minderung des Arbeitslosengeldes vor, in denen Leistungsberechtigte der Aufforderung des zuständigen Trägers nicht nachkommen, sich bei ihm zu melden. Während die Zahl der Sanktionen bei Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II von 2007 bis 2012 um ca. 19% zurück gegangen ist, hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Sanktionen wegen Meldeversäumnissen nahezu verdoppelt. Die Sanktionen wegen Meldeversäumnissen machten 2012 knapp 70% aller Sanktionen aus.
Auf der Grundlage dieser Entwicklung hält es die Landesregierung für geboten zu prüfen, ob diese Zunahme von Sanktionen vor dem Hintergrund der Aufgabe des Gesetzes gerechtfertigt ist. Insoweit bedarf es insbesondere einer vertieften Untersuchung, ob die Minderung des Arbeitslosengeldes II oder des Sozialgeldes bei Meldeversäumnissen, die keinen direkten Bezug zur Eingliederung in Arbeit oder zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit haben, dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Das schließt auch die Prüfung der Frage ein, ob gegebenenfalls bis zu einer Neuregelung von solchen Sanktionen abgesehen werden sollte.
Zwischen der Analyse dieser Sachverhalte im SGB II und dem bedingungslosen Grundeinkommen sieht die Landesregierung keinen Zusammenhang.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die statistischen Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) geben Auskunft, aus welchen Gründen eine Sanktion verhängt wurde. Die Veröffentlichung der BA ist mit den entsprechenden Fallzahlen auszugsweise beigefügt:
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) nach Gründen seit Jahresbeginn
Deutschland nach Ländern und Kreisen
Berichtsmonate Januar bis Dezember 2012
| Deutschland | Niedersachsen | ||
| Anzahl im Berichtsjahr neu festgestellter Sanktionen | 1.024.621 | 104.069 | |
| davon: | Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung | 145.441 | 13.718 |
| Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme | 110.984 | 10.981 | |
| Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme | 26.602 | 3.529 | |
| Meldeversäumnis beim Träger | 695.665 | 71.848 | |
| Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psycho-logischen Dienst | 9.350 | 687 | |
| Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen | 1.698 | 109 | |
| Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens | 370 | 37 | |
| Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III | 18.598 | 1.651 | |
| Erfüllung der Vorraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III | 15.912 | 1.509 |
Zu 2.:
Die Landesregierung fordert nicht den Wegfall von Sanktionsmöglichkeiten, sondern lediglich deren Überprüfung dahingehend, ob sie in jedem Fall erforderlich und geeignet sind, um die Ziele des Gesetzes zu verwirklichen. In dem als Beispiel genannten Fall eines Beratungstermins kann keineswegs vorausgesetzt werden, dass der Zweck der Beratung mit der Drohung einer Sanktion wirksam unterstützt werden kann. Die Landesregierung hält einen respektvollen und konsensualen Umgang mit den SGB II-Leistungsberechtigten für erfolgversprechender, wenn damit der Beratungsbedarf und der aus der Beratung erzielbare Erfolg sichtbarer zu machen sind. Gerade bei unterstützenden Angeboten wie einer Beratung oder fördernden Maßnahmen wie Fortbildungsveranstaltungen ist die positive Einstellung der Adressatin oder des Adressaten und ihre bzw. seine Aufnahmebereitschaft eine wesentliche Bedingung für den Erfolg einer Maßnahme.
Hierzu müssen auch neue Wege beschritten werden. Die Landesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang das Vorhaben der BA, insbesondere Jugendliche auf deren Wunsch noch mal kurzfristig per SMS auf den Termin bei ihrem Berater oder ihrer Beraterin hinzuweisen. Sie sieht es als guten Schritt für das Bemühen der Trägerseite, durch eine Verbesserung der Kommunikation Versäumnisse von Terminen oder Fristen zu reduzieren.
Im Übrigen wird im Rahmen der Prüfung auch zu klären sein, in welchen Fällen die Regelung der Folgen fehlender Mitwirkung in § 66 Sozialgesetzbuch – Erstes Buch (SGB I) ausreicht.
Zu 3.:
Die Landesregierung teilt die Einschätzung des Fragestellers nicht, dass insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Einkommen Bedenken gegen ein Sanktionsmoratorium haben könnten und den Rang der Arbeit entwertet sehen.
Die Mitwirkungspflicht von Leistungsberechtigten an der Leistungserbringung ist ein allgemeines Prinzip im Sozialleistungsrecht. Das Einfordern eigener Anstrengungen zählt zu den Grundprinzipien bedarfsabhängiger und am Fürsorgeprinzip orientierter Sozialleistungen. Dieser gesellschaftlich anerkannte Selbsthilfegrundsatz ist sowohl auf Seiten der Hilfeempfänger und -empfängerinnen im SGB II als auch auf Seiten Bezieherinnen und Bezieher kleiner Einkommen allgemein anerkannt und verankert. Hierbei hat die Erwerbsarbeit eine herausgehobene Stellung.
Sollte die Landesregierung zu dem Ergebnis kommen, dass Sanktionen ganz oder teilweise unverhältnismäßig sind und sich deswegen für ein Moratorium aussprechen, wird dadurch die Verpflichtung zur Aufnahme oder Beibehaltung einer Arbeit, die die eigene Subsistenz sichert, in keiner Weise in Frage gestellt.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht auch eine hervorgehobene Verpflichtung des Staates zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums. Hier sieht die Landesregierung deshalb eine besondere Verantwortung in Bezug auf Entscheidungen, die darauf gerichtet sind, in Einzelfällen staatliche Leistungen so zu verringern, dass damit die Existenz kaum noch oder nicht mehr gesichert werden kann.
30.05.2013
BSG – Celle 2012
Bunt – Sozial – Gerecht e. V.
Neustadt 52, 29225 Celle
Tel.: 05141 308 40 43
E-Mail: bsg-celle@gmx.de
Quellen: BSG Celle; Projekt Peine; Sozialministerium; HAZ v. 24. April 2013
Bild: SPD-Pressebilder-abgerufen am 8. Juni 2013
Anhörung vor Arbeitsgericht Hannemann ./. Jobcenter team.arbeit.hamburg vertagt
NEUER TERMIN – FORTSETZUNG ANHÖRUNG HANNEMANN ./. JOBCENTER TEAM.ARBEIT.HAMBURG
Pressemitteilung vom 10.06.2013
15 Ga 3/13
Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung beim Jobcenter Hamburg – Fortsetzungstermin
Im Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg, in welchem sich die beim Jobcenter team.arbeit.hamburg eingesetzte Angestellte Frau H. gegen die am 22.4.2013 ausgesprochene Suspendierung von ihrer Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin wehrt und Beschäftigung begehrt, ist Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung anberaumt worden auf
Dienstag, den 30. Juli 2013, 12:00 Uhr, Saal 112.
Bei Rückfragen: Präsidentin des Arbeitsgerichts, Eveline von Hoffmann 040/42863-5701;Eveline.vonHoffmann@arbg.justiz.hamburg.de
—————————————————————————————————————————————————–
Die heute angesetzte Anhörung vor dem Arbeitsgericht Hamburg im Eilverfahren für meine Weiterbeschäftigung wurde vertagt, so auch die Pressemitteilung des Gerichts.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass rund 50-60 Unterstützer bundesweit, z.T. mit Kleinbussen vor Ort waren. Eine unwahrscheinliche mentale Stärkung. Vielen Dank dafür. Medien wie Print, TV und Radio ebenfalls vor Ort. Kersten Artus (Vizepräsidentin Hamburger Bürgerschaft und Die Linke) schreibt dazu:
Offener Brief an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrte Vorstände
Sehr geehrter Herr Weise – persönlich per Einschreiben 1. Juni 2013
Sehr geehrter Herr Becker – persönlich per Einschreiben 1. Juni 2013
Sehr geehrter Herr Alt – persönlich per Einschreiben 1. Juni 2013
Hamburg, 29. Mai 2013
vorab per altonabloggt – 30. Mai 2013
Eigentlich habe ich überhaupt keine Zeit, Ihnen einen persönlichen Brief zu schreiben. Sie wissen ja, dass ich derzeit mehr als vollbeschäftigt bin. Und dafür möchte ich Ihnen zunächst danken. Sie, als Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, gaben mir durch Ihre Struktur, oder besser gesagt, durch das Konstrukt der Jobcenter und deren Handlungsweisen, ein Tätigkeitsfeld, welches sich durchaus lohnt in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Mögen Sie es falsche Systemkritik nennen und sich womöglich in der Ehre verletzt sehen, sehe ich es als meine Pflicht, als freie Bundesbürgerin auf die Abläufe in den Jobcentern hinzuweisen. Gerne zitiere ich den Artikel 20 des Grundgesetzes: (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Und mal ehrlich … Sie als auch ich wissen ganz genau, dass ich im Grunde genommen nichts Neues erzähle. Neu ist nur, dass es eine Mitarbeiterin nicht anonymisiert verbreitet und bestätigt, was schon immer als Gerüchte durch Deutschland huschte.
Allein der jährliche Anstieg der Klagen vor den Sozialgerichten und deren hohen Erfolgsquoten zeigt deutlich, dass Entscheidungen in den Jobcentern auf gut Glück oder gar willkürlich getroffen werden. Die Leidtragenden sind die Klagenden und die Steuerzahler, welche für die Kosten Ihrer Fehler aufkommen müssen. Mussten Sie jemals darüber einen Rechenschaftsbericht bei Frau von der Leyen abgeben?
Die ganze Zeit überlege ich schon, was habe ich Ihnen eigentlich getan? Ich bezeichne mich durchaus als kreativ. Bei dieser Frage fällt mir jedoch keine Antwort ein. Vielleicht wären Sie mal so nett und helfen mir bei der Suche nach dieser.
Nun stelle ich mal ein paar Mutmaßungen an, welche es begründen könnten, dass ich meiner eigentlichen Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin derzeit nicht mehr nachgehen darf und vermutlich auch in ferner Zukunft nicht.
1)
Wahrheit tut weh. So sagte der Philosoph Hans Blumenberg, dass die nackte Wahrheit nicht das ist, womit das Leben leben kann. Der Mensch hat das Bedürfnis dem Mythos zuzuhören, um in der Welt heimisch zu sein. In der Annahme, dass Sie der Mythos sind, behaupte ich, dass damit dem Irrationalismus alle Türen und Toren geöffnet werden. Und weiter behaupte ich, das die Wahrheit zumutbar ist.
2)
Sie leben in einem Kokon und beherrschen den Verdrängungsmechanismus. Ein Begriff aus der Psychoanalyse und wird auch als Abwehrmechanismus bezeichnet. Hierbei schließen Menschen die bewusste Wahrnehmung von tabuierten und bedrohlichen Inhalten und Vorstellungen aus.
3)
Regularien sind Ihnen wichtiger als Millionen von Menschenleben und deren Existenz. Mir ist durchaus bekannt, dass das Sozialgesetzbuch II (SGB II) durch den Bundestag wanderte, dort seinen Lauf nahm und somit von der Regierung sozusagen legalisiert wurde. Die Auswirkungen davon sind Ihnen, so hoffe ich inzwischen, mehr als bekannt. Sehr gerne stehe ich selbstverständlich für offene Fragen, Beweise gerne zur Verfügung sowie vermutlich auch viele Millionen von Betroffenen.
4)
Sie handeln in Ihren Augen rechtskonform, weil Sie sich als den verlängerten Arm der Executive sehen. Vollziehend und ausübend.
5)
Sie sind kritikresistent. Ihre eigenen Maßstäbe, unter dem Mantel der Sozialgesetzbücher, setzen Sie normativ die Rechtsnorm an. Dabei missbrauchen Sie die Soziologie. Warum? Mit den ständigen Aussagen, Ihre Aufgabe sei es rechtskonform der Gesetze zu entscheiden, versuchen Sie, die Möglichkeit der Erpressbarkeit durch die Jobcenter auf die Leistungsberechtigten in einen gesellschaftlichen Kontext akzeptabel zu machen und damit zu normalisieren.
Hier ende ich mit meinen Mutmaßungen. Kann sein, dass Sie Ihr Handeln sowie Ihr Nichthandeln als Alarmismus bezeichnen. Ein Totschlagargument, um eine differenzierte Auseinandersetzung mit einem Thema zu umgehen. Ich selbst habe kein Problem damit, mich als Alarmist zu betiteln. Ja, mag sein, dass ich Unruhe stifte – in Ihren Augen. In meinen Augen lenke und warne ich jedoch nur die Öffentlichkeit vor der Bedrohung in den Jobcentern.
Allerdings beschleicht mich immer mehr das Gefühl, das Sie zum Teil gar nicht wissen, welche Order aus den einzelnen Jobcenter-Zentralen oder in den einzelnen Jobcentern heraus gegeben wird. Das zeigt sich schon darin, dass innerhalb einer Stadt von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlichste Anweisungen herausgehen. Ist Ihnen bekannt, mit welchen subtilen Methoden z.T. Führungskräfte ihre „Untergebenen“ steuern bis hin zur Manipulation? Der Beweis ist schon damit gegeben, wenn man mal sieht, wie viele meiner Kollegen Angst haben. Angst um ihre Existenz, wenn sie sich ebenfalls öffentlich äußern. Angst erwischt zu werden, wenn sie nicht sanktionieren. Beispiele auch dafür sind genügend vorhanden. Und das nenne ich subtil, steuern und manipulieren.
Festzustellen ist noch, dass ich ein Gelöbnis auf das Grundgesetz geleistet habe. Dieses liegt in meiner Wertigkeit ganz oben. Inklusive des Wortes „Wert“. Mein Arbeitgeber ist die Freie Hansestadt Hamburg. In einem Bürgerschaftsbeschluss Ende 2010 wurde aus der ARGE die Jobcenter gemeinschaftlicher Einrichtung (gE). Weiterhin gibt es eine Vereinbarung beider Träger (Jobcenter- Freie Hansestadt Hamburg) zu der Konstruktion team.arbeit.hamburg (t.a.h.). Nur warum kennen diese die Mitarbeiter nicht? Warum hat nicht mal der Personalratsvorsitz diese? Was steht da so Geheimnisvolles drin? Würden Sie jemals ein Auto kaufen, ohne vorherige Probefahrt?
Und nochmals zum Schluss: Ich kämpfe nicht gegen Etwas – sondern für Etwas. Für den Versuch des Erhalts unserer Demokratie, für den Versuch des Erhalts von Menschenrechten und der Menschenwürde sowie für die Einhaltung unseres Grundgesetzes in den Jobcentern. Meine Forderungen dürften auch Ihnen inzwischen bekannt sein und sind u.a. in meinem Blog nachlesbar. Aus diesem Grund werde ich hier nicht erneut darauf eingehen.
Nein, Angst habe ich keine. Angst schnürt die Kehle zu. Auch, wenn mir bekannt und bewusst ist, mit welchen Mitteln Sie unliebsame Mitarbeiter entfernen. Aber genau das ist für mich der Ausdruck einer enormen Angst und Unsicherheit Ihrer Personen, Ihrer Behörde. Starke Menschen stellen sich einem Problem.
Und eigentlich wünsche ich mir nur, dass Sie eines Tages mit ruhigem und gutem Gewissen in Ihr Spiegelbild schauen können – als Mensch – unabhängig jeglicher Regularien. Können Sie das jetzt?
In diesem Sinne ende ich mit einem Zitat von Martin Luther King jr.:
„Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.“
Freundliche Grüße
Inge Hannemann
Bild: Bundesagentur für Arbeit; Pressefotos – abgerufen am 30.Mai 2013
PS: Interview mit einem jungen Politikstudenten der Universität Hamburg - Dauer ca. 19 Minuten
Zwischen Vermessen und Ermessen – Studie bei Mitarbeiter in den Jobcenter – Hamburg
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hamburger Jobcenters als wohlstaatliche Akteure - Eine Studie des Hamburger Instituts für Sozialforschung – Hamburg
Studie zum Herunterladen
Einleitung
Die Befragung von 15 Mitarbeitern der Jobcenter in Hamburg zum Thema „Zwischen Vermessen und Ermessen“ wurde in der Zeit vom August 2012 bis Mai 2013 durchgeführt. Die Geschäftsführung wurde zuvor darüber informiert und vorbehaltlich der Wahrung der Verschwiegenheitspflicht und der Führung der Interviews außerhalb der Arbeitszeiten bestanden keine Einwände.
Aufgrund der geringen Zahl der Befragten kann diese Studie nicht als repräsentativ im offiziellen Sinne verstanden werden. Trotz allem stellt sie einen Spiegel der Situation in den Jobcentern dar. Zwar wurde diese Studie nur in Hamburg durchgeführt, jedoch kann sie durch meine selbst geführten Gespräche mit bundesweiten Mitarbeitern, Teamleitern und stellvertretenden Teamleitern auch entsprechend gleichgesetzt werden. Eine Unterscheidung findet sich zum Teil in den Optionskommunen wider. Hier kann noch, unabhängig der Vorgaben durch die Bundesagentur für Arbeit eine größere Freiheit in den Vor-Ort-Entscheidungen gefällt werden.
Zitate aus der Studie sind jeweils kursiv dargestellt.
Zu den Befragten gehörten Mitarbeiter aus der Leistungsabteilung, Arbeitsvermittlung sowie aus speziellen Programmen innerhalb der Jobcenter, darunter zwei Vorgesetzte.
Arbeitsbedingungen
Grundsätzlich stellte sich heraus, dass die derzeitigen Arbeitsbedingungen als hoch belastend eingestuft werden. Dabei liegt die maßgebliche Ursache in der gesetzlichen Grundlage. Von den Mitarbeitern wird nach den SGB II-Gesetzen verlangt, dass auch solche „Kunden“ in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind, die faktisch, aufgrund der multiplen Vermittlungshemmnisse nicht dazu in der Lage sind.
„Integration, Integration, Integration“, beschrieb eine Mitarbeiterin die primäre Aufgabe des Jobcenters.
Erschwerend sei der hohe Betreuungsschlüssel der zu beratenden „Kunden“. Dieser wird als zu hoch für eine sinnvolle Aufgabenerfüllung angesehen. Hohe Krankenstände und unbesetzte vakante Stellen verstärken diesen. Häufige Neuzuschnitte, insbesondere in der Leistungsabteilung bringen Unruhe in den Ablauf. Leistungsberechtigte müssen so oftmals ihre Situation immer wieder aufs Neue erzählen. Die Berechnungen der Leistungen werden als grundsätzlich kompliziert und zeitaufwendig beschrieben. Ein Grund liegt in der Folge von Gesetzesänderungen, so dass Neuberechnungen durchgeführt werden müssen. Der hohe Betreuungsschlüssel verursacht so hohe „Postberge“, aus denen nur mehr oder weniger willkürlich einzelne Unterlagen bearbeitet werden.
„Also die, die im Gesetz vorgegebenen Fallzahlschlüssel werden natürlich nicht erfüllt. Sie werden schön gerechnet. Also es gibt da ja’n schönen Verteilplan, den hab’ ich mich immer geweigert, ihn mir zu merken, weil ich ihn so absurd finde.“ (…)
(…) Ansonsten ist die Arbeitsbelastung in der Vermittlung einfach ‘ne andere. Dies ist viel zahlenorientierter also, die müssen Intergration liefern, die müssen Kontaktdichte liefern, die müssen ja, also, sozusagen die ganze Vielfalt des Controllings möglichst immer im Bereich grün erfüllen. Wenn nicht, kriegt die Standortleitung gesagt, wie die Zahlen sind, und den Auftrag zu erfüllen, wie sie sie ändern wollen. Ja, und dann klackert das natürlich wieder von der Leitung runter auf die Mitarbeiter.
Kennzahlen
Eine systematische Kontrolle der Leistung von Mitarbeitern ihrer persönlichen Kennzahlen durch die Vorgesetzten sei zwar verboten, jedoch wird die Einhaltung dieser Vorschrift durchaus bezweifelt. Zum Teil müssten die Mitarbeiter ihre eigenen Kennzahlen selbst in Listen eintragen, wodurch deren Kontrollverbot umgangen würde (Anmerkung Redaktion: stimmt).
Der Druck zur Dokumentation und Erfüllung geforderter Kennzahlen ist unterschiedlich. Diese ist abhängig vom Umgang der jeweiligen Standort- und Teamleitung sowie eventuellem Druck höherer Ebene. Erfüllt der Standort bei der Integration in Arbeit insgesamt das Soll, wird weniger Druck auf die einzelnen Mitarbeiter ausgeübt. Auf der anderen Seite stellen diese Zahlen jedoch einen wichtigen Punkt in das eigene Anstellungsverhältnis und etwaige Karriereambitionen dar. Gerade bei befristeten Verträgen oder dem Wunsch in die Teamleitung aufzusteigen, ist es notwendig sich an das strikte Halten der Kennzahlen zu orientieren, um eine gute Beurteilung durch den Vorgesetzten zu erhalten.
Vermittler werden dazu aufgefordert, gerade bei eingekauften Maßnahmen diese Plätze unbedingt zu besetzen, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Auch dieses steht im Verhältnis zur Erfüllung der Kennzahlen.
„Wir haben nicht die passenden Maßnahmen für unsere Menschen.“ (…)
Das Beraten – hauptsächlich in den besonderen Projekten
„Wenn jemand sich verändern will, da gibt es ganz, ganz viele Möglichkeiten. Und da bin ich halt so’n Lotse. Da kann ich mich voll mit identifizieren.“
So werden insbesondere in den besonderen Projekten der Jobcenter die individuelle Situation und eigene Interessen und Wünsche der Leistungsberechtigten eher gewürdigt. Arbeitsziele sollen soweit wie möglich auf deren Basis erreicht werden. Den Mitarbeitern ist das Machtverhältnis in der Beziehung zwischen den Schreibtischseiten bewusst.
Dabei wird der Ermessensspielraum unterschiedlich ausgeübt. Einige bewerten sie insbesondere nach der Erstellung der Eingliederungsvereinbarung als formell nicht vorhanden und nutzen sie dementsprechend nicht. Andere greifen hingegen stärker auf die Möglichkeit der Ermessensausübung zurück, um ihre Arbeit so individuell und passgenau wie möglich den Leistungsberechtigten anzupassen. Hierzu zählt insbesondere der Verzicht auf Sanktionen bei regelwidrigen Verhalten, wenn dies für die Zielerreichung als sinnvoll und rechtfertigbar erscheint und die Konsistenz der eigenen Vorgehensweises nicht beeinträchtigt wird oder eine Sanktionierung in keiner Weise vertretbare finanzielle Auswirkungen hätte.
Zusammengefasst werden kann, dass zu wenig Zeit für persönliche Gespräche und eigentliche Unterstützung der „Kundinnen und Kunden“ vorhanden sin. Der oftmals fast doppelt so hohe vorgesehene Betreuungsschlüssel, umständliche und zeitaufwändige Arbeitsschritte, eine mangelnde EDV, eine als wenig sinnvoll empfundene Praxis der Maßnahmebesetzung, ständige Änderungen der Anweisungen sowie große Dokumentationspflicht sind belastende Faktoren. Weiterhin besteht ein hoher Druck, die Kennzahlen im Hinblick auf die Integrationsquote zu erfüllen und damit die Zahl der Leistungsberechtigten am jeweiligen Standort zu senken.
So sollen die Mitarbeiter arbeitsmarktorientierte wie sozialintegrative Dienstleistungen erbringen. Jedoch werden sie oftmals allein an ihren Vermittlungsquoten oder der Reduzierung materieller Leistungen gemessen.
Diese kurze Zusammenfassung stellt nur einen geringen Teil der eigentlichen Studie von 56 Seiten dar. Sie untermauert durchaus meine Argumentation auf die zum Teil vorherrschenden Missstände und deren Folgen für Mitarbeiter und Leistungsberechtigten, Kontrollzwänge und den von Außen vorgegebenen Vorgaben und deren Umsetzungen in den Jobcentern. Auf die Unterscheidung zwischen den unterschiedlichsten beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter sowie deren persönliche Hintergründe bin ich hier nicht näher eingegangen. Ebenso spielt die persönliche Einstellung der Mitarbeiter gegenüber Menschen, oftmals abhängig von ihrer Ausbildung oder Herkunft (andere Behörde, freie Wirtschaft) eine große Rolle.
Mein Fazit:
Diese Studie gibt sehr gut die Ambivalenz des Sozialgesetzbuch II und des persönlichen Umgangs mit diesem wider. Die Mitarbeiter entscheiden oftmals sehr persönlich; jedoch auch unter der Berücksichtigung der Vorgaben durch die Standort- oder Teamleitung. Deren Vorgaben, Ansichten oder eigenem Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben haben oftmals Einfluss auf das Verhalten der Mitarbeiter im Jobcenter. Meine eigenen Erfahrungen zeigen, dass insbesondere diese Funktionen einen starken Einfluss auf die Mitarbeiter und / oder das Team haben. Fehlen die inneren Werte wie Empathie, Moral oder Gewissen als Vorbildfunktion, kann so kaum eine entsprechende Arbeitsveränderung bei den Mitarbeitern stattfinden. Dazu bedarf es eine starke persönliche Überzeugung und absolute Distanzierung dessen. Andererseits kann es auch passieren, dass diese Werte in der Teamleitung vorhanden sind und durch eine obere Ebene blockiert werden. Die Teamleitung steht sozusagen oftmals als Sandwich in der Spannung zwischen der Standortleitung sowie des zu führenden Teams. Von beiden benötigt sie Unterstützung und Rückhalt. Fehlt eine Komponente, hat auch diese oft verloren. Die Folge: innere Kündigung, ständige selbst angeforderte Versetzung mit der Hoffnung auf breiteren Rückhalt und Neubeginn oder psychosomatische Erkrankungen. Mit Glück und eisernem Willen wird dann die Teamleitung vielleicht mal selbst Standortleitung und kann so vielleicht zumindest einem Druck ausweichen.
Literaturhinweise:
„Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit. Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen Arbeitsmarktregime (2009) – Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend u.a.
„Krise und Zukunft des Sozialstaats – Butterwegge, Christoph
Kontakt:
Diakonisches Werk Hamburg-Wilhelmsburg
Fachbereich Migration und Existensicherung
Königstraße 54
22767 Hamburg
Hamburger Institut für Sozialforschung
Mittelweg 36
20148 Hamburg
Anhang: Kleine Anfrage Die Linke Hamburg an Jobcenter team.arbeit.hamburg vom 14. Mai 2013 zu Krankenstand Jobcenter Hamburg
Sanktionen Per Dilettantismus … SPD Hamburg prescht vor
Dass die SPD für ihre skurrilen Ideen bekannt ist, wissen wir spätestens seit der Einführung der Agenda 2010 im Jahre 2003. Dass wir uns nun im Wahlkampf befinden ist auch nichts Neues. Und dass die SPD mit allen ihren internen Staatsstreichen um Peer Steinbrück das Ruder der Macht an sich reißen möchte, ist ebenso hinlänglich bekannt. Also, eigentlich nicht Überraschendes auf dem sinkenden Schiff der SPD.
Wir schreiben das Jahr 2013. Und wir schrieben das Jahr 2003. Die Einführung der bis zur existenzbedrohenden Hartz IV-Reformen, welche durch die derzeitige gängige Sanktionspraxis in den Jobcentern mit dem Schwert der Macht gnadenlos umgesetzt werden kann und nachweislich auch wird. Die Politik wird durch Berlin kreiert und einzelne Länder dürfen Vorschläge unterbreiten. So auch die Freie Hansestadt Hamburg. Mir liegt ein Petitum durch die SPD-Abgeordneten vor, in dem der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration die Bundesregierung auffordert, die gesetzlichen Regelungen zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) neu zu fassen. Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden. Ich zitiere aus dem Wortlaut:
„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration möge beschließen, der Bürgerschaft folgenden Beschluss zu empfehlen:
Der Senat wird ersucht,
„die Bundesregierung auf geeignetem Weg aufzufordern, die gesetzlichen Regelungen zu den Sanktionen im SGB II neu zu fassen. Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden:
- Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) (Kosten der Unterkunft – Anmerkung Redaktion) sind im Sanktionsfall von der Kürzung ausgenommen. Zudem soll bereits bei einer Minderung des Regelsatzes um 30% regelhaft eine Direktanweisung der KdU an den Vermieter erfolgen.
- Die Minderung der Leistung soll bei der ersten Sanktionierung mit einem geringeren Prozentsatz ansetzen.
- Für alle Leistungsberechtigten soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Sanktionen vorzeitig wieder zurückgenommen werden können, wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischenzeitlich seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
- Für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren gilt dasselbe Sanktionsrecht wie für ältere Leistungsberechtigte.
- In §31 Abs.1 Satz 1 SGB II sollen die Worte „oder deren Kenntnis“ gestrichen werden.“
Demnach fordert die Hamburger SPD, (1) das die Mietkosten für die Zukunft nicht mehr sanktioniert werden dürfen. Ebenso soll die Miete ab einer 30-prozentigen Kürzung der Geldleistungen direkt an den Vermieter bezahlt werden. (2) Der erste Verstoß, die sogenannten erste Pflichtverletzung von derzeit 30 Prozent ab 25 Jahren soll reduziert werden. (3) Für alle von Sanktionen Betroffenen, soll die Möglichkeit bestehen, dass die Kürzungen zurückgenommen werden, sofern diese ihre auferlegten Pflichten (nach der Eingliederungsvereinbarung – Anmerkung der Redaktion) erfüllen. Bisher war das nur im Bereich der jungen Menschen bis 25 Jahre möglich. (4) Weiterhin werden die gleichen Sanktionsregelungen für leistungsberechtigte Erwerbslose, Schüler unter 25 Jahren gewünscht – analog den über 25-jährigen. Der Punkt (5) fordert die bisherige schriftliche Belehrung der Sanktionsregelungen und mindert diese um die Streichung der Worte „oder deren Kenntnis“.
Auf dem ersten Blick, nicht tiefer betrachtet, wirkt dieser Vorstoß der derzeitigen dehumanisierenden Sanktionspraxis humanisierender. Auf dem zweiten Blick, lässt sich feststellen, das erneut ein Versucht gestartet wird, den SPD-Wahlkampf aufzumöbeln. Vielleicht mag es zunächst großzügig klingen, dass zumindest die Mietkosten nicht mehr wegrationalisiert werden. Eine aufkommende Belastung für die Kommunen, die diese Einsparungen eher nicht tragen können. Millionenverluste entstehen. Ein Aufschrei und Gegenstemmen der Kommunen kann die Folge sein. Ob dieses Spiel mitgespielt wird ist zu bezweifeln. Allein in Hamburg wurden 2012 durchschnittlich rund 48 Vollsanktionen im Monat einschließlich der Mietkosten durchgeführt.
Weitere Zweifel treten bei einer Sanktionierung ab 30 Prozent auf. Spätestens nun, weiß auch der Vermieter, dass seine Wohnung an einen Erwerbslosen vermietet ist. Bisher regelt §31a (3) diese Direktüberweisung ab einer Kürzung um 60 Prozent. Mündigen Bürgern wird somit das Recht abgesprochen, selbstständige Überweisungen zu tätigen. Diese Regelung trat in Kraft, um die Vermieter vor Mietausfällen zu schützen. Dieser Blickwinkel ist durchaus nachvollziehbar. Auch die Vermieter haben das Recht auf ihre Miete. Nichtsdestotrotz hat der Passus einer erzwungenen Zwangsüberweisung und der darauffolgenden Entmündigung in diesem Bereich einen faden Beigeschmack.
Die Nichtangabe der zukünftigen Sanktionshöhe lässt Raum für Spekulationen. Ebenso soll die Verkürzungsmöglichkeit der Sanktionsdauer bei den unter 25-jährigen und deren Mietkosten, sofern sie nachträglich ihren Pflichten nachkommen, auf den Bereich der über 25-jährigen ausgebaut werden. Auch hier keine konkreten Nennungen im Hinblick auf die Dauer und Höhe. Das Überraschungsei befindet sich in Produktion.
Die Kenntnis ist das Wissen über einen bestimmten Sachverhalt. Die Jobcenter-Mitarbeiter müssen, sobald sie die Sanktionsanhörung überreichen oder versenden entsprechend durch die angehängte Rechtsfolgebelehrung aufklären. Dazu reicht die alleinige Aushändigung eines Merkblattes nicht aus. So muss die Aufklärung konkret, verständlich, richtig und vollständig sein. Eine Kenntnis darüber kann jedoch bereits über die zuvor zeitnahe erfolgte Sanktion erreicht sein.
Der Passus „Kenntnis“ wird nach den Wünschen der SPD eliminiert und die Betroffenen erhalten zukünftig nur noch die schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen. Ist hier ein Widerspruch zu erkennen? Oder ist dem SGB II der tatsächliche Wortlaut „Kenntnis“ nicht bekannt?
Es gibt nur eine Alternative: Abschaffung der Sanktionen! Der Druck der Existenzbedrohung muss aufhören!
Und wer hat’s erfunden? S anktionen P er D ilettantismus …
Quelle Bild: SPD-Presse-abgerufen 25.Mai 2013






